Grundsätzlich erhalten alle Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr anstelle des bisherigen Zählers eine moderne Messeinrichtung. Das sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden.

Verbraucher, deren Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden liegt sowie Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt installierter Leistung erhalten ein intelligentes Messsystem.

Messstellenbetreiber haben aber die Möglichkeit unterhalb der oben genannten Grenzen schon intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an gesetzlichen Preisvorgaben halten.

Kategorien: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), SWBW

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