Für die Stromabrechnung wird lediglich der Zählerstand benötigt. Diesen erhebt der Netzbetreiber oder der Kunde liest selbst ab und leitet seinen Zählerstand an den Netzbetreiber weiter. Vom Netzbetreiber wird auch nur der aktuelle Zählerstand an den Stromlieferanten weitergegeben. Gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben beim Kunden.

Auf den neuen Geräten ist wie bisher nur der aktuelle Zählerstand sichtbar. Zur Anzeige der darüber hinaus gespeicherten Daten, muss die persönliche vierstellige Identifikationsnummer (PIN) eingegeben werden. Diese erhält der Kunde nach dem Einbau per Post.

Wir empfehlen, bei einem Auszug die gespeicherten Daten Ihres persönlichen Verbrauchsverhaltens zu löschen.

Kategorien: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), SWBW

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