Nein, wie gewohnt sollte sich der Kunde beim Stromversorger seiner Wahl an- bzw. abmelden und dabei die aktuellen Zählerdaten übermitteln. Wir empfehlen, bei einem Auszug die gespeicherten Daten Ihres persönlichen Verbrauchsverhaltens zu löschen.

Kategorien: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), SWBW

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