Energiedienstleistungsgesetz

Energiedienstleistungsgesetz

Als Energielieferant unterrichten wir, gemäß dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-Gesetz), unsere Endkunden über die verfügbaren Angebote, die durch Energiedienstleister, durch von Energieunternehmen unabhängigen Anbietern von Energieaudits und durch Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung angeboten werden.

Information zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energie-einsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter: Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

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