
Ziel der Anrufer ist es, den Namen, die Anschrift und die Zählernummer des Angerufen in Erfahrung zu bringen. Oftmals behaupten die Anrufer, „dass die Strom- oder Gaspreisbindung endet“ oder „der Vertrag in kürze ausläuft“. Einige Tage später erhalten die Betroffenen dann eine Auftragsbestätigung über den Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrages.
Hintergrund der verstärkten Aktivitäten dieser Anrufer ist das demnächst in Kraft tretende Gesetz für faire Verbraucherverträge, welches den Abschluss von Lieferverträgen für Strom oder Gas allein über das Telefon nicht mehr zulässt.
Bitte lassen Sie sich zum eigenen Schutz nicht auf derartige Gespräche ein. Die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen tätigen keine Vertragsabschlüsse am Telefon.
Wenn Sie unsicher sind, beenden Sie bitte das Telefonat und melden sich direkt bei den Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen. Es hilft Ihnen gern Herr André Lehmann (Tel. 03494 38 193; E-Mail: andre.lehmann@swb-w.de).
Sollten Sie dennoch eine Vertragsbestätigung auf Grundlage eines Telefonats erhalten haben, können Sie dem Abschluss dieses Vertrages innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dieser Widerspruch ist an den Anbieter schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu richten. Wir empfehlen, wegen des Zugangsnachweises, die Übersendung des Widerspruchs mit eingeschriebenem Brief.
Gern können Sie sich auch in diesem Fall an die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen wenden, um sich beraten zu lassen oder sich Hilfe zu holen. Wir sind für Sie in unseren Servicecentern sowohl telefonisch als auch persönlich erreichbar.