Energieausweis
Grundsätzlich müssen Sie als Hausbesitzer einen Energieausweis vorweisen, wenn Sie ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten. Auch bei Sanierung müssen Sie sich unter Umständen einen Energieausweis ausstellen lassen, und zwar dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Energiebedarfsberechnung des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ansonsten richtet es sich nach der Art und Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität eines Hauses, welcher Energieausweis − Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis − erstellt werden muss. Wir helfen Ihnen weiter.
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Matthias
Ferl
Teamleiter Energiedienstleistungen
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