Neue gesetzliche Vorgaben bei Überweisungen: Empfängerprüfung ab 9. Oktober 2025
Am 9. Oktober 2025 ist eine neue EU-Verordnung (EU 2024/886) in Kraft getreten, die für alle SEPA-Überweisungen gilt. Damit wird die sogenannte Empfängerprüfung („Verification of Payee / VoP“) verpflichtend umgesetzt. Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrug oder Fehler bei Zahlungen zu vermeiden.
Was bedeutet die Empfängerprüfung?
Bevor eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank künftig automatisch:
- Stimmen Empfängername und IBAN überein?
- Gibt es Abweichungen?
Dies geschieht über den sogenannten IBAN-Name-Check, bei dem die Angaben mit den Daten der Empfängerbank abgeglichen werden.
Wichtig:
Ihre Überweisung kann trotz Abweichungen ausgeführt werden – Sie werden jedoch auf mögliche Risiken hingewiesen und können den Auftrag gegebenenfalls abbrechen und neu erfassen.
Worauf sollten Sie achten?
Damit Ihre Zahlungen an die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH reibungslos ankommt:
- Verwenden Sie den exakten Empfängernamen, so wie er auf der Rechnung steht.
- Achten Sie auf die korrekte Schreibweise – schon kleine Abweichungen können zu Warnhinweisen führen.
- Verwendungszweck mit Angabe der RV-Nummer und Kundennummer
- Nehmen Sie Warnmeldungen ernst und überprüfen Sie die Daten vor der Freigabe Ihrer Überweisung.
Gut zu wissen:
Haben Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts weiter zu tun.


