PREISBREMSEN BEI FAST ALLEN KUNDEN DER STADTWERKE ZUM MÄRZ 2023 UMGESETZT – VERZÖGERUNGEN BEI INFORMATIONSSCHREIBEN

Mrz 17, 2023 | Allgemein

Beim überwiegenden Teil der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke konnten die Entlastungen pünktlich umgesetzt werden.
Für Sie wird ab 20. März 2023 nur noch der neue, laut Preisbremse reduzierte, Abschlag berechnet, bei dem auch Ihre Zahlungen aus Januar und Februar 2023 berücksichtigt wurden.

Es verzögert sich lediglich die Versendung der schriftlichen Information, mit den laut Gesetz vorgesehenen Angaben.

Bei einigen wenigen Kunden musste die Umsetzung der Preisbremse leider auf den 20. April 2023 verschoben werden. Die betrifft einige Sondertarife sowie spezielle Konstellationen hinsichtlich der Abrechnung oder Vertragsgestaltung. Analog werden selbstverständlich auch hier vorangegangene Zahlungen berücksichtigt.

Wichtig für die Kundinnen und Kunden ist, damit der laufende Prozess nicht gestört wird, sind Individuelle Abschlagsänderungen bis zum 20. April 2023 leider nicht möglich.

Weitere Informationen in KUNDENINFORMATION vom 17.03.2023

Bild: Racool Studio (Freepik)

MEINEN STROM

BERECHNEN

Wählen Sie zwischen einem günstigen Sondertarif oder bleiben Sie ganz flexibel in unserer Grundversorgung.

MEINEN Heizstrom

BERECHNEN

Wählen Sie zwischen einem günstigen Sondertarif oder bleiben Sie ganz flexibel in unserer Grundversorgung.

MEIN ERDGAS

BERECHNEN

Wählen Sie zwischen einem günstigen Sondertarif oder bleiben Sie ganz flexibel in unserer Grundversorgung.

Haushaltskunden
Geschäftskunde
Personen im haushalt
Größe des Unternehmens
Fläche in m²
1
kWh