Die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, gibt es seit dem Jahr 2000 und wird bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
Der Bundestag hat im April den Wegfall der EEG-Umlage bereits ab dem 1. Juli 2022 beschlossen.
Diese Entlastung geben die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen vollständig weiter.
Damit reduziert sich der Strompreis ab 1. Juli 2022 um 3,72 ct/kWh (netto) bzw. 4,43 ct/kWh (brutto).
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft.